Verbandsorgane

Tagung der Verbandsversammlung am 2. Dezember 2010 in der Studiobühne der „Neuen Bühne“ Senftenberg

Die Verbandsversammlung als oberstes Organ des Verbandes besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Verbandsversammlung beschließt alle wichtigen Angelegenheiten des Zweckverbandes.

 

Der Verbandsvorstand besteht aus dem Verbandsvorsteher als stimmberechtigtem Vorsitzenden kraft Amtes und acht weiteren Mitgliedern, die aus dem Kreis der Verbandsversammlung gewählt werden.

 

Die Befugnisse der Verbandsversammlung und des Vorstandes sind in der Verbandssatzung detailliert geregelt.